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Uns ist es wichtig, dass unsere Bewohner ihre Angehörigen sehen und mit ihnen Zeit verbringen können. Oberste Priorität haben dabei die Gesundheit und der Schutz unserer Bewohner und Mitarbeiter.
23.12.2022 | Herscheid
Im Zuge der weltweiten Corona-Pandemie sind Besuche in unserer Residenz ausschließlich im Rahmen eines behördlich genehmigten Besuchskonzeptes möglich. Zudem werden die Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt.
Unser unternehmensweites Corona-Schutzkonzept umfasst darüber hinaus regelmäßige Testungen für Bewohner, Mitarbeiter und Besucher gemäß den landesspezifischen Verordnungen. Hinzu kommen die durchgeführten Corona-Schutz-Impfungen von Bewohnern und Mitarbeitern.
Nur mit einem negativen Testergebnis können Sie Ihren Angehörigen besuchen. Gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes ist der Eintritt mit einem zuvor am gleichen Tag durchgeführten Selbsttest möglich, wenn Sie uns das negative Testergebnis mündlich mitteilen. Bei Besuchern mit Symptomen etwa kann die Durchführung eines Corona-Tests unter Aufsicht in der Einrichtung verlangt werden. Die Testungen sind für Besucher, die an diesem Tag ihre Angehörigen besuchen wollen, kostenlos.